Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. (Erwägungsgrund 1 der EU-DSGVO)
Im Zuge der Inkraftsetzung der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 kamen auf Betriebe, Vereine und öffentliche Stellen zahlreiche neue Anforderungen in Sachen Datenschutz zu. Wählen Sie den Weg der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten, der Sie in Sachen Datenschutz unterstützt und berät. Gerne informieren wir Sie über unsere Dienstleistungen zum Thema Datenschutz sowie den Auswirkungen der neuen Datenschutzgesetze.